Organisatorisches
Sie möchten Ergotherapie in Anspruch nehmen?
Dies können Sie als gesetzlich oder privat versicherte/r Patientin/Patient mit gültiger Heilmittel - Verordnung von Haus -oder Fachärzten/ärztinnen, aber auch als Selbstzahler/-in.
Die Honorarvereinbarung für die Behandlung von Patienten/Patientinnen der PKV erfolgt zwischen Praxis und Patient/-in, d.h. ist unabhängig davon, welchen Anteil die Privaten Kassen letztlich tragen und wann sie diesen an die Versicherten zurückerstatten.
Sie sind gebührenpflichtig?
Dann fordert Ihre (gesetzliche) Krankenkasse eine Zuzahlung (Eigenbeteiligung) zur ergotherapeutischen Behandlung von Ihnen. Diese setzt sich wie folgt zusammen:
10 Euro Gebühr für die Verordnung selbst + 10 % der Kosten jeder erfolgten Behandlung. Letztere variieren in der Höhe je nach verordneter Behandlungsform und geleisteter -anzahl.
Die Zuzahlungsgebühr können Sie gegen Quittung in bar bezahlen oder per Rechnung an die Praxis überweisen.
Sie können den vereinbarten Termin nicht einhalten?
Bitte beachten Sie, dass die vereinbarten Absprachen verbindlich sind. Für den Fall, dass sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte Ich Sie, mich unbedingt - so zeitig wie möglich - telefonisch oder per e-mail zu benachrichtigen. So kann ich meine Arbeitstage effektiv gestalten.